| Finanzierung: Zum Finanzierungskonzept für den Ankauf und die Unterhaltung der beiden 12mR Yachten Ostwind und Westwind können wir derzeit (Stand 15.09.2005) die folgenden Angaben machen: Sollte eine Verschiebung des Verkaufstermins über den 30.09.05 hinaus nicht gelingen, so wollen wir versuchen, kurzfristig eine realistische Summe zum Ankauf der Boote zu organisieren. Öffentliche Zuschüsse für den Erwerb sind in der Kürze der Zeit nicht realisierbar (wir bemühen uns natürlich um Zusagen; solche werden eher für die anschließende Betriebsphase relevant werden). Es werden Sponsoren gesucht, die bereit sind, ihren Beitrag auf ein insolvenzsicheres Treuhandkonto zu zahlen. Treuhänder und Kontoverbindung werden hier bekannt gemacht. Jede Spende ist willkommen, auch kleine Summen helfen! Erreicht die zum Ende der Gebotsfrist, also zum 30.9.2005 zur Verfügung stehende Summe eine Größenordnung, die ein realistisches Angebot ermöglicht, so wird dieses abgegeben; ggf. auch nur für eines der Boote. Sollte kein Gebot abgegeben werden oder sollte der Zuschlag nicht erteilt werden, so wird der Treuhänder die eingezahlten Beträge unmittelbar zurückerstatten.
Der rechtliche Rahmen: Sollte die VEBEG den Zuschlag geben, so muß der Erwerber die Kaufsumme innerhalb der Zahlungsfrist von 10 Tagen entrichten. Alleine die Zusage von Spenden gibt uns also nicht die Sicherheit, die gebotene Summe auch termingerecht zahlen zu können. Wir bitten daher um Verständnis, dass die zugesagten Gelder auch schon vor dem Zuschlagstermin, also bis zum 29.9.2005 auf dem Treuhandkonto zur Verfügung stehen müssen. Zur Sicherheit der Sponsoren wird ein neutraler Treuhänder die Gelder insolvenzsicher verwalten und nur unter der Auflage an die VEBEG zahlen, dass der Erwerb zu den hier beschriebenen gemeinnützigen Zwecken erfolgt. Eine zweckwidrige Verwendung der Gelder wird ausgeschlossen. Für die zur Verfügung gestellten Beträge wird ein rechtlicher Rahmen gewählt, der für die Sponsoren auch unter steuerrechtlichen Aspekten interessant ist. Im Falle der Verwendung der gesponserten Beträge werden auf Wunsch ergänzende vertragliche Abmachungen mit den Sponsoren die gegenseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung des Vereinszwecks sicherstellen. Dies kann insbesondere bei größeren Summen sinnvoll sein. Es wird sicher gestellt, dass niemand sich über den Umweg einer Spende oder Beteiligung Rechte zur ausschließlichen Nutzung der Boote erkauft. Gleichfalls wird sicher gestellt, dass die Spender und Sponsoren Nutzungsmöglichkeiten erhalten, die mit dem gemeinnützigen Zweck der Initiative nicht in Widerspruch stehen. Weitere Einzelheiten werden im Zuge der Vereinsgründung festgelegt. Verfahren: Damit unnötiges Hin- und Zurücküberweisen vermieden wird und damit wir abschätzen können, ob eine Chance zum Erreichen einer realistischen Größenordnung des Spendenaufkommens besteht, bitten wir jeden Spender, vor der Zahlung um schriftliche verbindliche Zusage möglichst bis zum Montag, dem 26. 09.2005 an Herrn RA Jürgen Pfeilschifter Kantstraße 124 B in 10625 Berlin oder per Fax an 030 - 31015483 z.H. Hr. RA Jürgen Pfeilschifter Dazu kann die folgende Erklärung verwendet werden. (PDF-Dokument) Sobald eine realistische Größenordnung für das Spendenaufkommen erreicht ist, werden wir das hier auf der Internetseite bekannt geben und zügig die Sponsoren benachrichtigen und erst dann um Überweisung ihres zugesagten Betrages auf das Treuhandkonto bitten.
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